Rechtsstand der Inhalte: 3. August 2026 · Unverbindliche Orientierung
KI-generierte Bilder transparent kennzeichnen
Füge KI-generierten oder KI-bearbeiteten Bildern direkt im Browser einen klaren Hinweis hinzu. Ohne Upload, ohne Konto und ohne serverseitige Speicherung deiner Medien.
Ein kostenloses Tool von Marlow D. Guttmann – Keynote-Speaker für KI, Ethik und Unternehmenswerte, sowie Personal- und Organisationsentwickler bei der Ev. Stiftung Alsterdorf.
- Verarbeitung ausschließlich im Browser
- keine Übertragung deiner Bilder
- sichtbare Kennzeichnung
- optionaler Metadatenhinweis
- Einzel- und Stapelverarbeitung
- kostenlos nutzbar
Lokal im Browser
Deine Bilddateien werden ausschließlich auf deinem Gerät verarbeitet. Die App sendet sie an keinen Server, keine API und keinen Analysedienst.
Keine Konten, kein Tracking
Kein Nutzerkonto, keine Registrierung, keine Werbe- oder Analyse-Tracker. Externe Verbindungen entstehen nur, wenn du bewusst einen als extern gekennzeichneten Quellenlink öffnest.
Sichtbar und maschinenlesbar
Die Kennzeichnung wird fest in die Bildpixel eingebettet. Optional ergänzt die App einen nicht signierten IPTC/XMP-Metadatenhinweis – keine C2PA Content Credential.
Keine Rechtsberatung
Das Tool ist ein technischer Kennzeichnungsassistent. Es trifft keine verbindliche Entscheidung über gesetzliche Pflichten und ersetzt keine juristische Prüfung.
Unverbindlicher Kennzeichnungs-Check
Der Schnellcheck gibt eine erste, unverbindliche Orientierung, ob für ein KI-generiertes oder KI-bearbeitetes Bild ein erhöhtes Risiko einer Offenlegungspflicht nach Art. 50 AI Act bestehen könnte. Er beruht allein auf deinen Angaben und ersetzt keine juristische Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Der Check basiert ausschließlich auf deinen Angaben. Er ist keine Rechtsberatung und kein verbindlicher Konformitätstest.
Bildeditor: Kennzeichnung in vier Schritten
Der Bildeditor bettet einen gut wahrnehmbaren KI-Hinweis direkt in die Pixel deiner Bilder ein. Du wählst Bilder aus, legst Art und Gestaltung der Kennzeichnung fest, positionierst das Label und exportierst die Dateien lokal – einzeln oder als ZIP mit optionalem Kennzeichnungsprotokoll.
- 1 Bilder auswählen
- 2 Kennzeichnung
- 3 Positionieren
- 4 Export
Schritt 1 Bilder auswählen
Dateien hierher ziehen, klicken zum Auswählen
oder Bild aus der Zwischenablage einfügen (Strg+V / Cmd+V)
JPEG, PNG, WebP, AVIF, HEIC/HEIF · bis zu 50 Dateien · max. 40 MB und 50 Megapixel pro Datei
Schritt 2 Art der Kennzeichnung
Wie wurde das Bild erstellt? (Kennzeichnungsart)
Kennzeichnungsvariante
Der Text wird als reiner Text in das Bild gezeichnet. HTML oder Skripte werden nicht ausgeführt.
Gestaltung
Für offizielle EU-Icons gelten nur die offiziell vorgesehenen schwarzen und weißen Varianten in proportionaler Skalierung. Freie Gestaltung gilt nur für eigene Textlabels.
Schritt 3 Positionieren und prüfen
Lade zuerst in Schritt 1 mindestens ein Bild, um die Vorschau zu nutzen.
Label mit der Maus ziehen oder Vorschau fokussieren und mit den Pfeiltasten verschieben (Umschalt = 5-%-Schritte).
Position
Ohne Übernahme gilt die Position individuell für das aktuell angezeigte Bild.
Schritt 4 Export
Exporteinstellungen
Dateinamensschema: ursprünglicher-name_ki-gekennzeichnet.ext · Transparenz bleibt bei PNG-Export erhalten. Die sichtbare Kennzeichnung wird fest in die Bildpixel eingebettet.
Maschinenlesbarkeit (optional)
Dieser Hinweis ist nicht signiert, kann von Plattformen entfernt werden und stellt keine C2PA Content Credential dar.
Eingebettet wird – soweit das Exportformat es zuverlässig erlaubt (JPEG und PNG) – ein XMP-Paket mit dem IPTC Digital Source Type (trainedAlgorithmicMedia bzw. compositeWithTrainedAlgorithmicMedia) samt kurzer Beschreibung. Bei WebP wird nur die sichtbare Kennzeichnung exportiert; darauf weist die App beim Export transparent hin. Die Canvas-Neukodierung entfernt vorhandene EXIF-, IPTC-, XMP- oder C2PA-Informationen oder macht sie ungültig.
Export starten
Bei mehreren Bildern wird automatisch eine ZIP-Datei erstellt. Vor dem Export bestätigst du eine kurze Prüfliste und siehst den ausführlichen Rechtshinweis.
Das Protokoll wird ausschließlich lokal erzeugt und enthält keine personenbezogenen Pflichtangaben. Es ist kein Zertifikat und keine rechtliche Konformitätsbestätigung.
Sitzung ausschließlich auf diesem Gerät speichern (optional)
Standardmäßig deaktiviert. Erst nach Aktivierung legt die App geladene Bilder und Einstellungen in der lokalen IndexedDB deines Browsers ab, damit du nach einem Neuladen weiterarbeiten kannst. Es findet keine Synchronisierung mit anderen Geräten und keine Übertragung statt.
Gespeichert werden: die geladenen Bilddateien, die Kennzeichnungseinstellungen und die Antworten des Schnellchecks.
Wie funktioniert die KI-Kennzeichnung mit diesem Tool?
Du lädst deine Bilder lokal in den Browser, wählst eine Kennzeichnungsvariante, platzierst das Label sichtbar im Bild und exportierst die Dateien mit fest eingebetteter Kennzeichnung. Optional ergänzt die App einen nicht signierten Metadatenhinweis nach dem IPTC-Standard. Deine Bilddateien verlassen dein Gerät dabei zu keinem Zeitpunkt.
-
1
Bilder auswählen
Bis zu 50 Bilder per Klick, Drag-and-drop oder Zwischenablage laden. JPEG, PNG, WebP sowie – je nach Browser – AVIF und HEIC werden unterstützt.
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2
Kennzeichnung wählen
Vorgefertigte Textlabels, eigener Text oder – sofern lokal eingebunden – die offiziellen EU-Icons. Größe, Kontrast, Hintergrund und Deckkraft sind anpassbar.
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3
Positionieren und prüfen
Label frei platzieren, per Voreinstellung ausrichten oder mit der Tastatur verschieben. Die App warnt bei schlechter Lesbarkeit, zu kleiner Darstellung oder Randlage.
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4
Lokal exportieren
Export als JPEG, PNG oder WebP, bei mehreren Dateien als ZIP. Optional mit Metadatenhinweis, SHA-256-Prüfsumme und Kennzeichnungsprotokoll als JSON oder CSV.
Ratgeber: KI-Bilder kennzeichnen nach dem AI Act
Dieser Ratgeber erklärt verständlich, was die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) für KI-generierte und KI-bearbeitete Bilder bedeuten, wer betroffen sein kann und welche Rolle sichtbare Labels, EU-Icons, Metadaten und Content Credentials spielen. Rechtsstand der Inhalte: 3. August 2026. Alle Angaben sind eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung.
Was bedeutet KI-Kennzeichnung?
KI-Kennzeichnung bedeutet, für Betrachterinnen und Betrachter transparent zu machen, dass ein Bild durch künstliche Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurde. Das kann sichtbar geschehen, etwa durch ein Label im Bild oder einen Hinweis daneben, und maschinenlesbar, etwa durch Metadaten oder signierte Herkunftsnachweise.
Der EU AI Act verlangt in bestimmten Fällen eine Offenlegung, überlässt die konkrete Form aber weitgehend den Verantwortlichen. Wichtig ist, dass die Information klar, eindeutig, wahrnehmbar, unterscheidbar, verständlich und barrierefrei spätestens bei der ersten Konfrontation mit dem Inhalt bereitsteht.
Seit wann gelten die Transparenzpflichten?
Die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026. Für generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 für die Anbieterpflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung nach Art. 50 Abs. 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 vor.
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Art. 99 AI Act mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Ob und wie eine Pflicht im Einzelfall greift, sollte konkret geprüft werden.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?
Der Anbieter entwickelt ein KI-System oder bringt es unter eigenem Namen in Verkehr – zum Beispiel das Unternehmen hinter einem Bildgenerator. Anbieter generativer KI-Systeme müssen deren Ausgaben nach Art. 50 Abs. 2 grundsätzlich maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen.
Der Betreiber verwendet ein KI-System in eigener Verantwortung – zum Beispiel eine Agentur, ein Unternehmen, eine Redaktion oder eine Behörde, die mit einem Generator Bilder erstellt. Betreiber müssen nach Art. 50 Abs. 4 in den erfassten Fällen offenlegen, wenn Bild-, Audio- oder Videoinhalte Deepfakes darstellen. Dieses Browser-Tool unterstützt vor allem die sichtbare Offenlegung durch Betreiber. Es ist kein Ersatz für die Anbieterpflicht: Ein sichtbares Label oder ein nicht signierter Metadatenhinweis erfüllt die Anbieterpflicht nach Art. 50 Abs. 2 nicht vollständig.
Was ist ein Deepfake nach dem AI Act?
Ein Deepfake ist nach Art. 3 Nr. 60 AI Act – vereinfacht – ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgemäß erscheinen könnte.
Entscheidend ist die Kombination aus Ähnlichkeit mit etwas Bestehendem oder realistisch Wirkendem und der Eignung zur Täuschung über die Echtheit. Eine offensichtlich stilisierte Illustration ohne Bezug zu realen Personen oder Ereignissen ist danach in der Regel kein Deepfake.
Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Nicht jedes KI-generierte Bild ist automatisch ein Deepfake, und nicht jede Nutzung fällt unter die Betreiberpflichten. Ein erhöhtes Risiko einer Offenlegungspflicht besteht vor allem, wenn ein Bild beruflich eingesetzt wird, realistisch wirkt und Betrachter es fälschlicherweise für eine authentische Aufnahme halten könnten.
Auch außerhalb einer Pflicht kann eine freiwillige Transparenzkennzeichnung sinnvoll sein: Sie schafft Vertrauen, beugt Missverständnissen vor und entspricht den Erwartungen vieler Plattformen und Auftraggeber.
Was ist der Unterschied zwischen „KI-generiert“ und „KI-bearbeitet“?
„Vollständig KI-generiert“ bezeichnet Bilder, die komplett von einem KI-System erzeugt wurden, ohne dass ein menschlich aufgenommenes oder gestaltetes Ausgangsbild zugrunde liegt. „KI-bearbeitet“ oder „teilweise KI-modifiziert“ bezeichnet bestehende Fotos oder Grafiken, die mithilfe generativer KI wesentlich verändert wurden, etwa durch das Einfügen, Entfernen oder Ersetzen von Bildinhalten.
Rein technische Anpassungen wie Zuschnitt, Helligkeit oder Rauschreduzierung machen ein Bild nach allgemeinem Verständnis noch nicht zu einem KI-manipulierten Inhalt. Bei Unsicherheit ist eine offene Formulierung wie „Unter Einsatz von KI erstellt oder bearbeitet“ ehrlicher als eine scheinbar präzise Angabe.
Sind die offiziellen EU-Icons verpflichtend?
Nein. Die von der Europäischen Kommission bereitgestellten EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sind ein freiwilliges Gestaltungsangebot. Die Offenlegungspflicht selbst kann unabhängig davon bestehen und auch mit anderen klaren Mitteln erfüllt werden.
Wichtig: Die Verwendung eines EU-Icons ist kein behördliches Siegel, keine Zertifizierung und kein abschließender Konformitätsnachweis. Die Icons sollten nur in den offiziell bereitgestellten Varianten, proportional skaliert und ohne inhaltliche Veränderung verwendet werden.
Wo sollte die Kennzeichnung angebracht werden?
Die Kennzeichnung sollte dort stehen, wo Betrachter sie bei der ersten Konfrontation mit dem Bild sicher wahrnehmen. Eine direkt in das Bild eingebettete Kennzeichnung ist häufig besonders robust, weil sie beim Herunterladen, Teilen und Weiterverbreiten erhalten bleibt – anders als eine Bildunterschrift oder ein Plattform-Hinweis.
Bewährt haben sich gut lesbare Labels in einer Bildecke mit ausreichendem Abstand zum Rand, damit Zuschnitte und Plattform-Overlays sie nicht verdecken. Ob eine eingebettete Kennzeichnung im Einzelfall rechtlich genügt oder zwingend ist, lässt sich nicht pauschal sagen und sollte für den konkreten Einsatz geprüft werden.
Reicht ein Hinweis in der Bildunterschrift?
Ein Hinweis in der Bildunterschrift oder im Begleittext kann im ursprünglichen Veröffentlichungskontext ausreichend wahrnehmbar sein. Er geht jedoch verloren, sobald das Bild ohne den Text weitergegeben, heruntergeladen oder in anderen Kontexten angezeigt wird.
Wer sicherstellen möchte, dass die Transparenzinformation beim Bild bleibt, kombiniert deshalb sinnvollerweise eine eingebettete sichtbare Kennzeichnung mit einem Kontext-Hinweis und – wo möglich – maschinenlesbaren Metadaten.
Was bedeutet maschinenlesbare Kennzeichnung?
Maschinenlesbar ist eine Kennzeichnung, die Software automatisch auslesen kann – etwa Metadaten in der Bilddatei, unsichtbare Wasserzeichen oder kryptografisch signierte Herkunftsnachweise. Plattformen können solche Signale nutzen, um KI-Inhalte automatisch zu erkennen und eigene Hinweise einzublenden.
Die Anbieterpflicht nach Art. 50 Abs. 2 AI Act zielt auf genau diese maschinenlesbare Ebene. Ein einfacher, nicht signierter Metadatenhinweis, wie ihn dieses Tool optional ergänzen kann, ist ein sinnvolles Transparenzsignal, aber kein vollwertiger Ersatz für die technischen Verfahren der Anbieter.
Was sind IPTC- und XMP-Metadaten?
IPTC ist ein internationaler Standard für beschreibende Metadaten in Nachrichten- und Bildmedien. XMP ist ein von Adobe entwickeltes, XML-basiertes Containerformat, mit dem solche Metadaten in Dateien wie JPEG oder PNG eingebettet werden. Der IPTC-Wert „Digital Source Type“ beschreibt die Herkunft eines Bildes, etwa trainedAlgorithmicMedia für vollständig KI-generierte Inhalte oder compositeWithTrainedAlgorithmicMedia für KI-bearbeitete Kompositionen.
Solche Metadaten sind für Menschen nicht direkt sichtbar und können beim erneuten Speichern oder durch Plattformen entfernt werden. Sie ergänzen eine sichtbare Kennzeichnung, ersetzen sie aber nicht zuverlässig.
Was sind Content Credentials und C2PA?
C2PA (Coalition for Content Provenance and Authenticity) ist ein offener Standard für kryptografisch signierte Herkunftsinformationen. Content Credentials sind darauf aufbauende, digital signierte „Beipackzettel“, die dokumentieren, womit ein Inhalt erstellt und wie er bearbeitet wurde – fälschungserkennbar durch eine Signaturkette.
Dieses Tool erzeugt keine Content Credentials und keine C2PA-Signaturen; dafür wäre eine Signaturinfrastruktur mit Zertifikaten nötig. Wichtig zu wissen: Das erneute Kodieren eines Bildes – auch durch dieses Tool – kann vorhandene Content Credentials entfernen oder ungültig machen. Bearbeitete Dateien sollten danach mit einem geeigneten Prüfwerkzeug erneut kontrolliert werden.
Was gilt bei Kunst, Satire und Fiktion?
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken erlaubt der AI Act eine angemessene Form der Offenlegung, die die Darstellung und den Genuss des Werkes nicht unnötig beeinträchtigt. Der Hinweis darf also dezenter ausfallen oder in den Werkkontext integriert werden.
Diese Erleichterung bedeutet nicht automatisch, dass gar keine Offenlegung erforderlich ist. Gerade bei satirischen Deepfakes realer Personen bleibt Transparenz wichtig – und Persönlichkeitsrechte gelten unabhängig vom künstlerischen Anspruch.
Was gilt bei rein privater Nutzung?
Die Betreiberpflichten des AI Act gelten grundsätzlich nicht für natürliche Personen, die KI-Systeme ausschließlich im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwenden. Wer also rein privat ein KI-Bild erstellt und im Familienkreis teilt, fällt regelmäßig nicht unter Art. 50 Abs. 4.
Trotzdem können andere Regeln greifen: das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, Urheber- und Markenrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht sowie die Nutzungsbedingungen von Plattformen, die eigene KI-Kennzeichnungspflichten vorsehen. Eine freiwillige Kennzeichnung ist auch privat oft die fairere Wahl.
Welche anderen Rechte müssen beachtet werden?
Eine KI-Kennzeichnung macht rechtswidrige Inhalte nicht rechtmäßig. Unabhängig von der Transparenzfrage können insbesondere betroffen sein: das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild dargestellter Personen, das Urheberrecht an verwendeten Vorlagen, das Markenrecht, das Datenschutzrecht, das Wettbewerbsrecht und das Strafrecht, etwa bei Beleidigung, Verleumdung oder bestimmten Fälschungen.
Auch Plattformregeln sind zu beachten: Viele Netzwerke verlangen eigene KI-Kennzeichnungen oder verbieten bestimmte synthetische Inhalte ganz. Vor einer Veröffentlichung sollten daher immer Inhalt, Rechteklärung und Kontext gemeinsam geprüft werden.
Warum garantiert das Tool keine Rechtssicherheit?
Ob eine Kennzeichnungspflicht besteht und ob eine konkrete Kennzeichnung genügt, hängt von Faktoren ab, die kein technisches Werkzeug abschließend bewerten kann: dem tatsächlichen Inhalt, dem Veröffentlichungskontext, der Zielgruppe, der Darstellungsform auf verschiedenen Plattformen und der weiteren Entwicklung von Rechtsprechung und Leitlinien.
Das Tool arbeitet außerdem ausschließlich mit deinen Angaben – es prüft nicht, ob ein Bild tatsächlich KI-generiert ist. Deshalb liefert es eine unverbindliche Orientierung und technische Unterstützung, aber keine Rechtsberatung, keine Zertifizierung und keine Garantie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Zweifel gilt: für den konkreten Einzelfall rechtlich prüfen lassen.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnung
Hier findest du kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Kennzeichnung KI-generierter Bilder nach Art. 50 AI Act, zu EU-Icons, Metadaten, Content Credentials und zur lokalen Funktionsweise dieses Tools. Alle Antworten sind unverbindliche Orientierung, Rechtsstand 3. August 2026.
Muss jedes KI-generierte Bild gekennzeichnet werden?
Nein. Nicht jedes KI-generierte Bild fällt automatisch unter die Offenlegungspflicht des Art. 50 Abs. 4 AI Act. Besonders relevant sind KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte, die bestehenden oder realistisch wirkenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen könnten.
Was ist ein Deepfake?
Ein Deepfake ist nach dem AI Act ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt, der bestehenden Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und von Menschen fälschlicherweise für authentisch oder wahrheitsgemäß gehalten werden könnte.
Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Unternehmen und Selbstständige?
Ja, die Betreiberpflichten können unabhängig von der Unternehmensgröße gelten. Entscheidend sind die konkrete Nutzung des KI-Systems, der Inhalt und der Veröffentlichungskontext.
Gilt der AI Act bei rein privater Nutzung?
Die Pflichten für Betreiber gelten grundsätzlich nicht für natürliche Personen, die KI-Systeme ausschließlich im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwenden. Andere Rechte und Plattformregeln können trotzdem gelten.
Sind die EU-Icons verpflichtend?
Nein. Die offiziellen EU-Icons sind ein freiwilliges Gestaltungsangebot. Eine gesetzlich erforderliche Offenlegung kann auch auf andere klare und geeignete Weise erfolgen. Die Verwendung eines Icons allein beweist keine vollständige Rechtskonformität.
Was ist der Unterschied zwischen „AI Generated“ und „AI Modified“?
„AI Generated“ beziehungsweise „vollständig KI-generiert“ bezeichnet Inhalte, die vollständig durch ein KI-System erzeugt wurden. „AI Modified“ beziehungsweise „teilweise KI-modifiziert“ bezeichnet bestehende menschlich erstellte oder fotografierte Inhalte, die mithilfe generativer KI wesentlich verändert wurden.
Reicht ein sichtbares Label auf dem Bild?
Ein direkt eingebettetes und gut wahrnehmbares Label kann eine robuste Form der Offenlegung sein. Ob es im konkreten Fall allein genügt, hängt jedoch vom Kontext, der Darstellungsform, möglichen Plattform-Overlays und weiteren rechtlichen Anforderungen ab.
Reichen Metadaten allein aus?
Metadaten sind für Menschen häufig nicht unmittelbar sichtbar und können von Plattformen entfernt werden. Sie sollten daher nicht automatisch als Ersatz für eine klar wahrnehmbare Offenlegung verstanden werden.
Erzeugt das Tool Content Credentials?
Nein. Das Tool kann höchstens einen nicht signierten Metadatenhinweis ergänzen. Eine echte C2PA Content Credential enthält digital signierte Herkunfts- und Bearbeitungsinformationen und erfordert eine entsprechende technische Signaturinfrastruktur.
Bleiben vorhandene Content Credentials erhalten?
Nicht zwingend. Das erneute Kodieren oder Bearbeiten einer Datei kann bestehende Metadaten oder Content Credentials entfernen oder ungültig machen. Die exportierte Datei sollte anschließend erneut geprüft werden.
Was gilt für künstlerische oder satirische Bilder?
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann eine angemessene Offenlegung zulässig sein, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht unnötig beeinträchtigt. Das bedeutet nicht automatisch, dass überhaupt kein Hinweis erforderlich ist.
Muss ich alte Bilder nachträglich kennzeichnen?
Inhalte, die bereits vor dem 2. August 2026 erzeugt und bereitgestellt wurden, müssen nach den aktuellen EU-Informationen grundsätzlich nicht allein wegen Art. 50 rückwirkend gekennzeichnet werden. Eine erneute Veröffentlichung, Bearbeitung oder anderweitige Bereitstellung nach dem Stichtag sollte gesondert geprüft werden.
Darf ich ein KI-Bild einer realen Person veröffentlichen, wenn ich es kennzeichne?
Nicht automatisch. Eine KI-Kennzeichnung beseitigt keine möglichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts, des Rechts am eigenen Bild, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts oder strafrechtlicher Vorschriften.
Prüft das Tool, ob mein Bild wirklich KI-generiert ist?
Nein. Das Tool besitzt keine KI-Erkennung. Es verwendet ausschließlich die Angaben, die du selbst zur Entstehung und Bearbeitung des Bildes machst.
Werden meine Bilder hochgeladen?
Nein. Die Anwendung verarbeitet die Medien lokal im Browser. Bei deaktivierter lokaler Sitzungsspeicherung werden sie nicht dauerhaft durch die App gespeichert.
Ist das Ergebnis rechtssicher?
Nein. Das Tool bietet eine unverbindliche technische Unterstützung. Es ersetzt keine juristische Prüfung und kann weder die Rechtmäßigkeit des Inhalts noch eine vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben garantieren.
Kann ein Social-Media-Netzwerk das Label verdecken?
Ja. Bedienelemente, Zuschnitte, Vorschaubilder oder Plattform-Overlays können eine Kennzeichnung teilweise verdecken. Die Darstellung sollte deshalb nach dem Hochladen auf der jeweiligen Plattform nochmals kontrolliert werden.
Kann ich mehrere Bilder gleichzeitig bearbeiten?
Ja. Bis zu 50 Bilder können lokal geladen, mit einer gemeinsamen Kennzeichnung versehen, einzeln überprüft und gesammelt als ZIP-Datei exportiert werden.
Offizielle Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Die folgenden Quellen sind die maßgeblichen offiziellen Dokumente zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in der EU. Alle Links führen zu externen Websites und öffnen erst nach deinem Klick eine Verbindung zum jeweiligen Anbieter.
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EU AI Act – Verordnung (EU) 2024/1689 externer Link ↗
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU · Verordnung über künstliche Intelligenz, insbesondere Art. 3, Art. 50 und Art. 99 · in Kraft seit 1. August 2024, Transparenzpflichten anwendbar seit 2. August 2026.
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Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 externer Link ↗
EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU · enthält u. a. die Übergangsregelung für Art. 50 Abs. 2 AI Act (Frist bis 2. Dezember 2026 für vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte generative KI-Systeme).
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Leitlinien der Europäischen Kommission zu Art. 50 AI Act externer Link ↗
Europäische Kommission, GD CNECT · „Guidelines on Transparency of AI-Generated Content“ · Stand laut Website beachten.
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Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content externer Link ↗
Europäische Kommission, GD CNECT · freiwilliger Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte · Stand laut Website beachten.
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Offizielle EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte externer Link ↗
Europäische Kommission, GD CNECT · offizielle Icon-Dateien und Anwendungshinweise · Nutzung freiwillig, Download für die lokale Einbindung in dieses Tool.
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IPTC Digital Source Type NewsCodes externer Link ↗
IPTC (International Press Telecommunications Council) · kontrolliertes Vokabular zur Herkunft digitaler Medien, u. a. trainedAlgorithmicMedia und compositeWithTrainedAlgorithmicMedia.
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C2PA-Spezifikation externer Link ↗
Coalition for Content Provenance and Authenticity · technische Spezifikation für signierte Content Credentials.
Ausführlicher Rechtshinweis
Dieses Tool bietet ausschließlich eine unverbindliche technische Unterstützung zur Kennzeichnung KI-generierter oder KI-manipulierter Bilder. Es prüft weder abschließend, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht, noch garantiert seine Nutzung die Einhaltung des EU AI Act oder anderer Rechtsvorschriften. Die Nutzung ersetzt keine individuelle juristische Prüfung. Die Verantwortung für den Inhalt, die Rechteklärung, die Kennzeichnung und die Veröffentlichung bleibt bei dir beziehungsweise deiner Organisation. Auch eine korrekt angebrachte KI-Kennzeichnung erlaubt keine rechtswidrige Nutzung von Bildern, Stimmen, Marken, urheberrechtlich geschützten Werken oder Darstellungen realer Personen.
Die Informationsinhalte dieser Seite haben den Rechtsstand 3. August 2026 und werden nicht automatisch aktualisiert. Der Schnellcheck beruht ausschließlich auf deinen Angaben; die Anwendung besitzt keine KI-Erkennung und prüft nicht, ob ein Bild tatsächlich KI-generiert oder KI-bearbeitet wurde. Der optionale Metadatenhinweis ist nicht signiert und stellt keine C2PA Content Credential dar. Die Verwendung der offiziellen EU-Icons ist freiwillig und begründet weder ein behördliches Siegel noch eine Zertifizierung.
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Ausführlicher Rechtshinweis: Dieses Tool bietet ausschließlich eine unverbindliche technische Unterstützung zur Kennzeichnung KI-generierter oder KI-manipulierter Bilder. Es prüft weder abschließend, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht, noch garantiert seine Nutzung die Einhaltung des EU AI Act oder anderer Rechtsvorschriften. Die Nutzung ersetzt keine individuelle juristische Prüfung. Die Verantwortung für den Inhalt, die Rechteklärung, die Kennzeichnung und die Veröffentlichung bleibt bei dir beziehungsweise deiner Organisation. Auch eine korrekt angebrachte KI-Kennzeichnung erlaubt keine rechtswidrige Nutzung von Bildern, Stimmen, Marken, urheberrechtlich geschützten Werken oder Darstellungen realer Personen.
Hinweis zur Technik: Durch die Neukodierung im Browser werden vorhandene EXIF-, IPTC-, XMP- oder C2PA-Informationen der Originaldateien entfernt oder ungültig. Prüfe bestehende Content Credentials nach der Bearbeitung mit einem geeigneten Prüftool erneut.
